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Bauamt Puch bei Weiz

[2022] LGBl. Nr. 45/2022 - Mit der Novelle vom 28.6.2022 bringt wieder viele Neuerungen im Baugesetz (Verpflichtende PV Anlagen, Vorliegen eines Vermessungsplans bei Fertigstellung ...).

[2020] Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Steiermärkischen Baugesetzes am 04.02.2020 gibt es einige neue Bestimmungen zu Beachten. Insbesondere sind dies:

  • Bewilligungsfreie Vorhaben sind nun meldepflichtige Vorhaben
  • Das Anzeigeverfahren wurde durch das vereinfachte Verfahren ersetzt
  • Neuerungen im Baurecht für die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen - Link. Weiters gilt seit August 2020 „(5a) Bei Neubauten sowie bei Gebäuden, die durch Nutzungsänderung konditioniert werden, ist die Neuerrichtung von Feuerungsanlagen für flüssige fossile und feste fossile Brennstoffe sowie für fossiles Flüssiggas unzulässig.“

Kundmachungen Bauverfahren

Neben der persönlichen Verständigung der Nachbarn werden die Bauverfahren auf der Amtstafel der Gemeinde Puch bei Weiz und im Internet ( https://www.puch-weiz.gv.at/formulare-kundmachungen/kundmachungen/ ) veröfffentlicht.